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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Niddawitzhausen
Winkelhofanlage mit giebelständigem Wohnhaus des frühen 19. Jh. in zweigeschossiger traufständiger Rähmbauweise ohne Geschossüberstand. Einfaches konstruktives Fachwerk mit Dreiviertelstreben und konvergierenden Brüstungsstreben. Reizvolle Eingangssituation mit zweiläufiger Freitreppe und Tür mit Oberlicht. Das ungestörte Fachwerk mit Stipputzresten ist giebelseitig mit Eternitplatten verkleidet. Die traufseitige Scheune mit großem Scheunentor ist sehr reizvoll. Beides Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |