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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Das „Kreger'sche Haus" , das Stadtpalais eines Weinhändlers, besticht zunächst einmal durch sein verputztes Äußeres inmitten der geschlossenen Fachwerklandschaft des Straßenzuges. Das Gebäude wurde um 1840 über dem Grundriss zweier Häuser in drei Geschossen errichtet und mit eine Fassade versehen, die dem französischen Klassizismus nahe steht. Die Front gliedert sich in neun Achsen, die im ersten Obergeschoss aus rechteckigen, darüber im zweiten Obergeschoss aus Fenstern mit rundbogigem Schluss erschlossen werden. In der Mitte des ersten Obergeschosses öffnet eine dreiteilige Fenstergruppe den Zugang auf einen Erscheinungsbalkon, der von mächtigen Voluten unterfangen wird. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die aufgelegten Stuckaturen im Brüstungsbereich, die mit ihren Arabesken und Grotesken einen hervorgehobenen Blickpunkt bieten.
Das Haus des Weinhändlers Johann Heinrich Kreger, dessen massive Baugestalt durch die umstehenden Fachwerkgebäude besonders betont wird, ist aus stadtgeschichtlichen, architekturtypologischen und städtebaulichen Aspekten schützenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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