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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Breit gelagertes Wohnhaus mit aufgesetztem Giebel, beide Obergeschosse mit Blechplatten verkleidet. Ein Geschossüberstand ist nicht ausgebildet. Erhalten ist eine kassettierte Tür mit Oberlicht, die mit dekorativen Schlössern versehen ist. Als Blickpunkt setzendes Gebäude in der Achse der Schulzengasse ist das Haus aus dem Beginn des 19. Jhs. auf Grund seiner städtebaulichen Bedeutung Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |