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Wohnhaus eines Streckhofes, dessen Kern in das erste Drittel des 19. Jhs. datiert, im späten 19. Jh. erneuert: Die Fachwerkkonfiguration setzt sich aus einfach verriegelten 3/4-Streben an den Eckständern und konvergierenden Fußstreben an den Bundständern zusammen. Als Abschluss der historischen Bebauung an der östlichen Ortsperipherie setzt das Haus einen wichtigen städtebaulichen Akzent.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |