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Die „Villa Lentz II“ nimmt 1877 den Typus des benachbarten Baus Ludwigstraße 3, „Villa Lentz I“, auf. In der Gestaltung ist eine Tendenz zur Schematisierung nicht zu übersehen. So sind alle Fenster rechteckig, bei der „Villa Lentz I“ ist noch eine Unterscheidung zwischen Stichbogen- und geradem Fensterabschluß zu beobachten. Auch die Balkone sind gleichmäßiger gereiht und weniger rhythmisch angeordnet. Gerade diese Unterschiede machen die Bedeutung dieses Baus als Zeugnis sich wandelnder Baugesinnung aus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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