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Aus der Mitte des 17. Jhs. stammt das traufständig erschlossene Fachwerkwohnhaus mit einem schlichten Gerüstgefüge aus leicht gebogenen 3/4-Streben mit einfachem Riegel im Obergeschoss; dazwischen im Brüstungsbereich gegenläufige Fußstreben. In die Bauzeit verweisen die Schiffskehlen mit Rundstab, die die Unterkante der Schwelle und die Füllhölzer hervorheben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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