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Der bauliche Kern der ehemaligen Oberbergmühle stammt gemäß einer Inschrift im Kellermauerwerk aus dem Jahr 1585. An der Fachwerkkonfiguration des Außenbaues, ein schlichtes Gerüstraster aus 3/4- Streben mit einfacher Verriegelung ohne schmückendes Beiwerk, ist dieses frühe Baudatum nicht ohne weiteres ablesbar. Eine Inschrift an dem Wirtschaftsgebäude nennt die Jahreszahl 1750. Ob das steinerne, spitzbogige Portal zu dem Ursprungsbau gehört ist fraglich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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