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Ehemaliges Schulgebäude aus dem Jahr 1839 mit symmetrischem Fassadenaufriss in sieben Achsen sowie abschließendem Satteldach. Das Fachwerkgerüst besteht aus einem auf Schmuckformen verzichtenden Gefüge, das von Stockwerkstreben mit einfacher Verriegelung verfestigt wird. Der Eingang wird von einer Sandsteintreppe erschlossen. Im hinteren Bereich der Parzelle erhebt sich eine Scheune in Rähmkonstruktion über hohem Sockel. Erhalten haben sich Teile der Einfriedung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |