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Hofanlage mit giebelständigem Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem Sandsteinsockel und einem symmetrischen Fachwerkgerüst: an den Eck- und Bundständern Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln und geschwungenen Fußstreben im Brüstungsbereich; dazwischen friesartige Aneinanderreihung konvergierender Fußstreben. Um 1750 erbaut. Jenseits des Wohnhauses erheben sich zwei jüngere Scheunen in einfachem Fachwerk. Erhalten haben sich drei steinerne Torpfosten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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