Pfarrsteg 6 - Kirche - Taufstein -
Pfarrsteg 6 - Kirche - Grundstein -
Pfarrsteg 6 - Kirche - Grabstein an der Kirche -
Pfarrsteg 6 - Kirche
Pfarrsteg 6 - Kirche - Innenraum -
Pfarrsteg 6 - Kirche - Innenraum -
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Werra-Meißner-Kreis
Hessisch Lichtenau
Quentel
  • Pfarrsteg 6
Ev. Kirche
Flur: 4
Flurstück: 77/10

Im Jahr 1817 wurde in Quentel die evangelische Pfarrkirche fertiggestellt. An dieses Datum erinnert eine Datierung im Sockel der Kirche, die sich über rechteckigem Grundriss in einer Fachwerkkonstruktion erhebt, die von einem Walmdach geschlossen wird. Aus ihm erwächst auf der Eingangsseite ein Fassadenturm, der in ein achtseitiges Glockengeschoss übergeht und mit einer Welschen Haube abschließt. Das Fachwerkgefüge mit den etwa die halbe Gebäudehöhe erfassenden Streben beschränkt sich auf statische Notwendigkeiten. Die Gefache werden mit Bruchsteinmauerwerk gefüllt, den Langseiten sind hohe, rundbogig geschlossene Fenster eingeschnitten.

Das Innere ist ein von einer dreiseitigen, reich durchgearbeiteten Empore umgebener Kastenraum, dessen oberer Raumabschluss eine einfache Volutendecke bildet.

Als bemerkenswerte Ausstattungsgegenstände sind ein oktogonaler Taufstein mit eingelegten Maßwerkblenden, wohl noch aus dem 15. Jh. sowie eine Kanzel aus der Mitte des 16. Jhs., beides aus dem Vorgängerbau, aufzulisten. Vor der Kirche befinden sich zwei Grabsteine aus dem 18. Jh.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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