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Am Abschluss der westlichen Ortsrandbebauung erhebt sich ein traufständig orientiertes Wohnhaus mit aufgesetztem Zwerchhaus über einem hohen Sockel, dessen Fachwerkkonfiguration mit den doppelt verriegelten Stockwerkstreben eine Datierung in das Ende des 19. Jh. zulässt. Das Haus ist als guterhaltener, markanter Blickpunkt in historischer Ortsrandlage aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |