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1717 datiertes Einhaus, dessen Fachwerkgerüst von 3/4-Streben mit Brust- und Sturzriegeln versteift wird. Die frühe Datierung dieser ansonsten jüngeren Abzimmerung rechtfertigen hier die leicht gebogenen Schwellen. Im Brüstungsbereich verläuft eine Reihung divergierender Fußstreben oberhalb der Schwelle, die kräftig durchgebogen über einem ausgeprägten Geschossüberstand ruht. Links angeschlossen ist ein Stall mit darüber befindlicher Gesindekammer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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