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Traufständig erschlossener Streckhof imponierender Größe, dessen regelmäßig gefügtes Fachwerkgerüst aus 3/4-Streben mit Brust- und Sturzriegeln an den Eck- und Bundständern am Wohn- und Wirtschaftsgebäude in eine Bauzeit verweist, die um 1800 anzusiedeln ist. Auch das aufgesetzte Zwerchhaus stammt aus dieser Bauphase. Eine Generation jünger scheint das links angefügte Gebäude mit Stockwerkstreben und einfacher Verriegelung. Als repräsentativer Schmuck ist den Eckständern Flachschnitzdekor eingegraben. Erhalten hat sich eine einläufige Freitreppe aus Sandsteinmauerwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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