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Die kleine Gesamtanlage von Reichenbach befindet sich in der östlichen Ortsrandlage. Die dortige historische Bebauung setzt sich im östlichen Abschnitt aus traufständigen Streckhöfen zusammen, die im 19. Jh. erbaut wurden. Durchsetzt wird die Bebauung von kleineren Wirtschaftsgebäuden. Städtebaulich bedeutsam ist die Scheune Schloßstraße 40, die riegelartig in den Straßenraum hineinragt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |