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Auf einem Niveau mit der Kirche, deutlich oberhalb der Talsiedlung also, setzt eine hakenförmig erschlossene Hofanlage einen wichtigen städtebaulichen Akzent. Die Fachwerkkonfiguration des Kernbereiches deutet im Wohnhaus in eine Bauzeit um 1730: Indiz für die Datierung ist das Gefüge aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eck- und Bundständern im Obergeschoss. Charakteristisch für das frühe 18. Jh. sind die weit ausgreifenden Fußstreben, die leicht gerundet in asymmetrischem Schnitt zueinander verlaufen. Der rechts angeschlossene Teil ist jünger und stammt vermutlich aus dem frühen 19. Jh. In diese Zeit datieren wohl auch die rechtwinklig angefügten Wirtschaftsgebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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