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Die beiden Untergeschosse dieses Hauses sind heute verputzt und völlig erneuert. Das Gerüstgefüge des aufliegenden Fachwerkgeschosses wird von einer friesartigen Aneinanderreihung konvergierender Fußstreben im Brüstungsbereich geprägt. Die Eckständer, die von reichem Rankenwerk hervorgehoben werden, versteifen einfach verriegelte 3/4-Streben. Ähnliche Schmuckformen zieren im Bereich des Geschossüberstandes die Schwelle. Die Füllhölzer sowie der abschließende Rähm des Obergeschosses werden von einem Eierstab besetzt. Trotz der massiven baulichen Veränderungen wird das Haus auf Grund seiner hervorragenden Fachwerkteile im Obergeschoss als Kulturdenkmal angesprochen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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