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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Retterode
Inmitten des Ortes befindet sich über erhöhtem Terrain der Anger, ein kreisrund ummauerter Platz, in dessen Mauerwerk sich die Inschrift „ANN 1834 CB" findet. Der ehemals talseitig in der hier ca. 1,80 m hohen Mauer eingelegte Zugang ist vermauert, heute betritt man den Platz von der Hangseite aus. Vorgelagert ist dem Platz, den eine Linde besteht, die Nachbildung eines historischen Kumpes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |