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Jenseits des Angers riegelt ein markantes Wohngebäude über erhöhtem Terrain die spitzwinklig aufeinander zulaufenden Straßenzüge ab. Das Haus wird im Jahr 1779 als Schule erwähnt, 1830 wird das Gebäude in seinen heute noch befindlichen Zustand umgebaut und bleibt bis 1894 als Schule in Betrieb. Das unregelmäßige Fachwerkgefüge des Hauses legt Zeugnis ab von der bewegten Baugeschichte. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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