Schnellröder Straße 11
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Werra-Meißner-Kreis
Hessisch Lichtenau
Retterode
  • Schnellröder Straße 11
Flur: 3
Flurstück: 105/10

Den auftaktsetzenden Blickpunkt des ehemals historischen Ortskernes vergegenwärtigt ein 1887 datiertes Wohnhaus einer bedeutenden Hofanlage. Das giebelständig orientierte Backsteingebäude entspricht den repräsentativen Bedürfnissen des Bauherren. Das rote Backsteinmauerwerk wird in den Fenstergewänden, den die Wandfläche parzellierenden Lisenen und aufgelegten Blenden von gelbgebrannten Steinen belebt. Die Laibungen der Fenster hin-

gegen werden von wechselnd angeordneten gelben und violett glasierten Formsteinen gefüllt.

Der Wandaufriss ist zeittypisch: die an der Giebelseite zu Paaren zusammengefassten Fenster werden von flachen Segmentbögen geöffnet, die Langseiten werden von Einzelfenstern durchbrochen.

Hinter dem Wohnhaus ist ein Stallgebäude angeschlossen, ein Bau über leicht rechteckigem Grundriss in konstruktivem Fachwerkgefüge mit Backsteinausfachung. Abgeschlossen wird der Stall von einem Walmdach.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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