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Oberhalb des ehemaligen Meisenbugschen Herrenhauses und wenig entfernt vom Anger erhebt sich über steilem Terrain die von einer Mauer umgebene Kirche des Ortes. Die äußere Gestalt des Baues verweist auf zwei unterschiedlich Bauphasen:
- Im Süden erhebt sich der ehemalige Wehrturm aus dem 14. Jh. über leicht rechteckigem Grundriss aus ungegliedertem Quadermauerwerk, das erst im oberen Bereich des Corpus von Öffnungen durchbrochen wird, die vermutlich ins 15. Jh. datieren. Die Wetterfahne über dem Satteldach datiert aus dem Jahr 1877.
Im Untergeschoss des Turmes befindet sich ein Grabstein aus dem Jahr 1677.
Betrauert wird Sophia Katharina Meisenbug, geb. von Hanstein.
- Dem Turm angeschlossen folgt das rechteckige Schiff, eine Fachwerkkonstruktion mit Bruchsteinausfachung ohne ausgebildete Schmuckformen in schlichtem Gefüge, geschlossen von einem Walmdach. Das Schiff wurde im Jahr 1828 fertig gestellt.
Besonders bemerkenswert ist die Ausstattung des Schiffes, die einen Eindruck eines Sakralraumes des frühen 19. Jhs. vergegenwärtigt. Der schlichte, flachgedeckte Saal wird von einer Einpore dreiseitig umlaufen. Deren hoch aufstrebende Stützen werden durch eingefügte Segmentbögen zu einer Arkatur verbunden, so dass auf jeder Seite drei Öffnungen entstehen, die eine Art Raumabtrennung bilden. Die darüber befindlich durchbrochene Brüstung verstärkt diese „Gatterwirkung" im Kernbereich des Schiffes. In der Längsachse des Raumes befindet sich der Altar, dahinter, an der Ostwand, die Kanzel mit Schalldeckel, die im Rahmen des Neubaues 1828 entstand.
Zur älteren Ausstattung gehört eine Taufsteinkuppa, die eine inschriftliche Datierung in das Jahr 1575 trägt. Sie scheint im Verlauf von Umbaumaßnahmen gestiftet worden zu sein, die anhand archivarischer Nachrichten für das Jahr 1573 nachgewiesen werden können.
Die Altarmensa ist eine wenig umgearbeitete Grabplatte des im Jahr 1691 verstorbenen Johann Meisenbug.
Die Orgel mit ihren bemerkenswerten Schleiern aus Laubwerk stammt aus der Mitte des 19. Jhs. In der Vorhalle sind zwei Grabsteine erhalten. Ebenso wie die Kirche sind die sie umgebenden Mauerreste aus dem 15. Jh. schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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