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Die Gesamtanlage des Ortes erstreckt sich südlich der viel befahrenen B 7, die Walburg in einer breiten Trasse durchschneidet. Begrenzt wird das ausgewiesene Terrain im Osten und Westen von zwei großen Hofanlagen mit Wirtschaftsgebäuden, die für den historischen Ortskern eine Torfunktion ausüben. Zwischen den angesprochenen Hofanlagen reihen sich „Unter der Linde" Streckhöfe aus dem 18./19. Jh. aneinander, die von kleinmaßstäblicher Bebauung zumeist im südlichen Abschnitt durchsetzt werden. Den ehemaligen Ortskern markiert der erhaltene Anger an der Leipziger Straße. Nördlich davon, jenseits der Straße, wurden im westlichen Abschnitt der Gesamtanlage mehrere Wohnhäuser aus der Mitte des 19. Jhs. in das Ensemble einbezogen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |