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Zusammen mit dem gegenüberliegenden Hof übt das Haus aus den späten 20er Jahren eine städtebaulich markante Torfunktion aus. Das eingeschossige Haus mit zeittypisch verschachtelter Silhouette ist mit einem weit abgeschleppten Mansarddach versehen, in die hohe Gauben eingestellt sind. Als Schmuckformen rustizierte Blenden im EG, das Giebelfeld durch Fachwerkblende hervorgehoben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |