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Als Bestandteil der dicht gestaffelten Bebauung im Verlauf der Wehre erhebt sich mit städtebaulicher Torfunktion eine ehemalige Mühle, deren Gebäude einander hakenförmig zugeordnet sind. Das Fachwerkgerüst des Hauses ist durch einen umseitigen Behang von Eternitplatten nicht einsichtig, dürfte aber ein ähnliches Gefüge wie das benachbarte Haus Nr. 4 aufweisen und wie dieses um 1800 entstanden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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