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Traufständiger Streckhof mit einer Fachwerkkonstruktion in beiden Geschossen, die eine Datierung um 1800 zulässt: an den Eck- und Bundständern 3/4-Streben mit doppelter Verriegelung, im Brüstungsbereich dazwischen gegenläufige Fußstreben. Im Satteldach ist eine Ladeluke erhalten. Rechts angeschlossen ist der Wirtschaftstrakt mit Eternitplattenbehang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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