Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Dreigeschossige Villa des Architekten Georg Meckel aus Bad Nauheim, die 1900/1901 (vgl. auch Bauinschrift im 2. Obergeschoß des Altans) nach dessen eigenem Entwurf erbaut wurde; neben einem Eckerker im 1. Obergeschoß ist ein Mittelrisalit auf der Straßenseite vorherrschendes Motiv. Er wird abgeschlossen von einem geschweiften Treppengiebel mit Dekorformen der Renaissance. Seitlich ist ihm ein bis auf Traufhöhe reichender Altan vorgelagert, der zusammen mit dem genannten Erker und unregelmäßig angeordneten Balkonen einen malerischen Gesamteindruck hervorruft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |