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Am Beginn des Straßenzuges erhebt sich ein traufständig erschlossenes Fachwerkwohnhaus in zwei Geschossen über einem hohen Sockelgeschoss aus dem Ende des 16. Jhs. Die erhaltene Fachwerkkonfiguration setzt sich aus deutlich gebogenen 3/4-Streben an den Eckständern und gegenläufigen Fußstreben im Brüstungsbereich des Obergeschosses zusammen. Als eines der ältesten erhaltenen Häuser im Ort ist das Haus Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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