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Um 1860 erbautes Einhaus in markanter Lage am westlichen Ortseingang mit regelmäßig abgearbeiteter Fachwerkkonfiguration über hohem Sockel: in den zu versteifenden Gefachen steigen einfach verriegelte Streben auf, die im Untergeschoss mit einer leichten Schwellung versehen sind. Schmuckformen sind nicht ausgebildet. In der linken Zone des Gebäudes ist ein Fruchtboden mit hoher Toreinfahrt angesiedelt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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