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In der Blickachse der Hauptstraße aus östlicher Richtung erhebt sich über abschüssigem Baugrund, den ein hohes Sockelgeschoss auffängt, ein Fachwerkgebäude aus der Mitte des 19. Jhs. mit Stockwerkstreben in den Eckgefachen, die einfach verriegelt sind. Deutlich vom Wohngebäude abgesetzt befindet sich ein Stall. Als baulicher Bestandteil der Ortserweiterung im 19. Jh. ist das Gebäude aus städtebaulichen Aspekten Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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