Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweigeschossiger Massivbau mit Mansarddach, 1740 an der Süd-West-Ecke des Nauheimer Marktplatzes errichtet; Eingang in der Mittelachse der nördlichen Längsseite, Ecken mit gequaderten Lisenen. Dach umlaufend mit kleinen Giebelgauben und mittigem Glockendachreiter. Zusammen mit der Reinhardskirche und der Wilhelmskirche gehört das Rathaus zu den drei Barockbauten, die den alten Dorfkern von Nauheim bis heute prägen. Das Rathaus wurde in der jüngsten Vergangenheit saniert und erhielt die Funktion eines Bürgerhauses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |