Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Hakenförmige Hofanlage auf der Nordseite des Marktplatzes; das giebelständige dreizonige Fachwerkwohngebäude im Obergeschoß und und im Giebeldreieck mit einem vollkommen intakten Gefüge des 17. Jahrhunderts; Eck- und Bundpfosten werden von Mann-Formen ausgesteift, im Giebeldreieck S-förmige Streben mit Nasen als Gefachzierform. Auch die den Hof rückwärtig begrenzende Scheune stammt noch aus dem 17. oder 18. Jahrhundert. Der gesamte Hof ist als Kulturdenkmal zu bewerten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |