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Teil der Sachgesamtheit Munitionsfabrik
(siehe auch dort)
Logistik
Die der Versorgung dienenden Gebäude, die im Sinne des § 2 HDSchG schützenswert sind, wurden unter dem Oberbegriff „Logistik" zusammengestellt. Die Funktion der ausgewählten Bauten ist auf Grund des recht unveränderten Äußeren heute noch nachvollziehbar. Bis auf den Kohlenhochbunker, die größte Baulichkeit der Sachgesamtheit Munitionsfabrik, die sich außerhalb der Siedlung an der Straße von Friedrichsbrück nach Helsa befindet, sind alle anderen Gebäude im ehemaligen Werksbereich angesiedelt. Sie sind Zeugen der Versorgung der Fabrik und deren Arbeiter.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |