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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, die zugehörige Hofanlage nicht in ihrer ursprünglichen Form erhalten; bei dem sehr schmalen und tiefen dreizonigen Wohngebäude wurde bei einer Instandsetzung 1932 ein Balken entfernt, der die inschriftliche Datierung 1683 trug. Das Fachwerkgefüge dieser vermutlichen Entstehungszeit ist weitgehend erhalten. Ein hinter dem Gebäude gelegener Brunnen wurde bei der angesprochenen Instandsetzung von 1932 verfüllt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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