Göttinger Straße 1-6 - ehem. Domäne
Göttinger Straße 1-6 - ehem. Domäne - Arbeiterhaus -
Göttinger Straße 1-6 - ehem. Domäne
Göttinger Straße 1-6 - ehem. Domäne
Göttinger Straße 1-6 - ehem. Domäne
Göttinger Straße 1-6 - ehem. Domäne - Ehemaliger Schafstall -
Göttinger Straße 1-6 - ehem. Domäne - Taubenhaus -
Göttinger Straße 1-6 - ehem. Domäne - Eckpavillon -
Göttinger Straße 1-6 - ehem. Domäne
Göttinger Straße 1-6 - ehem. Domäne
Gutshaus der Domäne Göttinger Straße 1-6
Göttinger Straße 1-6 - ehem. Domäne - Verwalterhaus -
Göttinger Straße 1-6 - ehem. Domäne
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Werra-Meißner-Kreis
Neu-Eichenberg
Hebenshausen
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ehem. Domäne
Flur: 2
Flurstück: 16/5, 2/7, 5/1, 7/5, 7/6

Westlich des Ortskerns von Hebenshausen befindet sich, getrennt durch die B 27, die Sachgesamtheit einer ehemaligen Domäne. Den Kern der Anlage bildet das Gutshaus, ein in sieben Achsen erschlossenes Gebäude über rechteckigem Grundriss, das aus dem ersten Drittel des 19. Jhs. stammt. Abgeschlossen wird das Haus von einem Mansarddach mit stehenden, rundbogig abschließenden Gauben. Deutlich vom Hauptbau abgehoben schließt ein zweigeschossiges Verwalterhaus an, das von einem Satteldach eingedeckt wird. Dieser Bau leitet über zu dem Komplex der Wirtschaftsgebäude, die ein dreiseitig geschlossenes Ensemble bilden. Die als Ställe konzipierten Gebäude wurden in massivem Mauerwerk errichtet, die Lagerbauten sind an ihrer Mischkonstruktion aus Fachwerk und massivem Mauerverband kenntlich. Ein Dachreiter des südlichsten Wirtschaftsgebäudes trägt eine Wetterfahne, die in das Jahr 1868 datiert. Im Inneren des Hofes befindet sich ein historisches Taubenhaus.

Südlich abgesetzt von dem beschriebenen Ensemble befindet sich freistehend ein ehemaliger Schafstall. An die viel befahrene Durchgangsstraße grenzen drei Arbeiterhäuser aus dem späten 19. Jh., die ebenso wie die steinerne Umfassungsmauer sowie ein Park Bestandteil der Sachgesamtheit sind.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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