Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die Synagoge des Ortes Hebenshausen wurde im Jahr 1854 erbaut. Das schlichte Gebäude erhebt sich über annähernd quadratischem Grundriss in mäßig bearbeitetem Bruchsteinmauerwerk, das von flach aufgelegten Lisenen parzelliert wird. Im Äußeren ist die Synagoge kaum verändert, die ursprüngliche Ausstattung hingegen ist verloren. Von der ehemaligen Funktion des Gebäudes zeugt eine Nische für den Thoraschrein sowie ein darüber befindliches Radfenster. Die ehemalige Synagoge des Ortes Hebenshausen dient heute als Abstellplatz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |