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Zweigeschossiges, verputztes Fachwerkwohngebäude, das ursprünglich ortseinwärts unmittelbar hinter dem „Mitteltor“ der Ortsbefestigung lag. Das Gebäude giebelständig zur Mittelstraße, das Giebeldreieck wird von einem Schopfwalm abgeschlossen, zum Hofeingang hin ein kurzer traufständiger Bauteil. Im Rähm des Erdgeschosses ein Schutzspruch sowie die inschriftliche Datierung 1686. Als Bauleute werden CHRISTOPHER WERNER und ANNA EVA WERNER aus Nauheim ebenfalls inschriftlich genannt. Soweit es von außen beurteilt werden kann, ist das Fachwerkgefüge des 17. Jahrhunderts weitgehend ursprünglich erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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