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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Berge
In unmittelbarer Nachbarschaft zur Kirche befindet sich ein Wohnhaus mit markantem Fachwerkgefüge, das eine Datierung in die erste Hälfte des 17. Jhs. zulässt. Das Fachwerkgerüst aus kräftigen Hölzern besteht aus 3/4-Streben an der Giebelseite, an der Traufseite 3/4-Streben mit zusätzlichen Kopfbändern. Dort im mittigen Brüstungsgefach Andreaskreuze mit verwobener Raute. Abgeschlossen wird das Gebäude von einem Krüppelwalmdach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |