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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Berge
Das erhaltene Wohnhaus des Gutes von Bischoffshausen, das aus dem frühen 19. Jh. stammt, erhebt sich über einem Kellergeschoss von 1706 in rechteckigem Grundriss mit ursprünglich sieben Achsen. Diese werden von Fenstern mit zum Teil erhaltenen halbkreisförmigen Abschlüssen markiert. Die Mittelachse des Gebäudes wird durch einen Risalit hervorgehoben. Das Fachwerkgerüst des Hauses rekrutiert sich aus 3/4- bzw. Stockwerkstreben in
den zu versteifenden Gefachen. Abgeschlossen wird das Haus von einem Krüppelwalmdach.
Dem Wohngebäude ist ein längsrechteckiger Riegel von Wirtschaftsgebäuden vorgelegt. Einlass in den Hof bietet ein hohes steinernes Tor mit darüber befindlicher Wohnung.
Erhalten hat sich ein Teil der steinernen Einfriedung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |