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Eine aus wenigen Gebäuden bestehende Gesamtanlage befindet sich am Nordrand der historischen Ortslage im Bereich des Sand- und Forstweges. Die dortige, vornehmlich kleinformatige Bebauung rekrutiert sich aus Fachwerkwohnhäusern, die im frühen 19. Jh. erbaut wurden. Bemerkenswert ist ein Stall-Scheune-Trakt - Sandweg 1 - aus dem frühen 19. Jh., eine zu Wohnzwecken umgebaute Scheune - Forstweg 5 - sowie die Schule aus den 30er Jahren. Den Kreuzungspunkt beider Straßen markiert ein steinerner Tisch mit einer historischen Platte.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |