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Die ausgewiesene Gesamtanlage befindet sich im Ortsbereich „Bahnhof". In einem Ensemble wurden insgesamt 10 Häuser mit Nebengebäuden zusammengefasst, die als Bahnhof- bzw. Postsiedlung von 1875/80 bis 1900 nach einem einheitlichen Konzept entstanden. Die Doppelhäuser in Backsteinmauerwerk sind traufständig in zwei Geschossen entwickelt, die Eingänge befinden sich jeweils an den Giebelseiten. Jeder Doppelhaushälfte mit zwei Wohnungen, von denen jede aus drei Zimmern bestand, wurde ein Stall im hinteren Bereich der Parzelle und ein separates Vorgartengrundstück zugeteilt. Von dem geschilderten Typus weicht das Gebäude Bahnhofstraße 90 ab, ein Einfamilienwohnhaus mit zerklüfteter Silhouette und Schmuckfachwerk in den Giebeln, das als Schule genutzt wurde.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |