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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage I
Das giebelständige Fachwerkwohnhaus dieser Hofanlage zählt zur ältesten erhaltenen historischen Bausubstanz des Ortes. Eine Datierungshilfe bietet die erhaltene Fachwerkkonfiguration im Obergeschoss. Dort werden die Eck- und Bundständer von Mannfiguren mit überblatteten Kopf- und Fußstreben versteift. Die Hölzer der Verstrebung sind im oberen Bereich, dort wo sich die Streben kreuzen und mit einem Nagel verbunden werden, leicht gerundet. Ein anderes Indiz für die frühe Datierung des Gebäudes sind die Zickzackbänder im Bereich des Geschossüberstandes. Die Verstrebung des Untergeschosses stammt aus der Mitte des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |