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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage I
Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus aus dem Ende des 18. Jhs. über hohem Sockel mit einem Gerüstraster, das sich aus leicht geschwungenen 3/4-Streben mit einfacher Verriegelung rekrutiert. Im Obergeschoss wird den Bundständern ein Begleiter zur Seite gestellt, der durch eine Fußstrebe im Brüstungsbereich zusätzlich gesichert wird. Diese statisch nicht notwendige Zutat verdeutlicht das repräsentative Bedürfnis des Bauherren, der sein Haus mit einer Schaufassade versah. Erhalten ist eine Tür mit Oberlicht aus dem späten 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |