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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage I
In unmittelbarer Nähe zum Ortsanger erhebt sich ein markantes Fachwerkwohnhaus in regelmäßig gefügtem Gerüstraster, das sich aus K-Streben mit Brust- und Sturzriegeln an den Eckständern zusammenfügt. Die Bundständer verfestigen konvergierende Fußstreben. Das Haus, um 1800 erbaut, ist auf Grund der prägnanten Lage am Beginn des Straßenzuges aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |