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Freistehendes, eingeschossiges Einfamilienhaus mit steilem Mansardgiebeldach, das 1910 von den in Butzbach ansässigen Gebrüdern Vogt für Dr. Reinhard Strecker errichtet wurde; der Verzicht auf historische Stilmittel, das Vertrauen auf die Wirkung der dominierenden Oberflächenmaterialien Ziegel, Putz und Naturstein, ergänzt um Werksteinelemente der Fenstergewände, Fenstergitter und hölzerne Klappläden entspricht einer Bautradition, die im Jugendstil einen Kulminationspunkt hatte. Neben dem Wohnhaus ist auch die Einfriedung des Gartens entlang der Straße erhaltenswert, die mit ihrer Natursteinverkleidung das Material des Wohnhaus-Sockels aufnimmt. Wohnhaus und Umgebung erscheinen so eng miteinander verzahnt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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