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Die Gesamtanlage des Ortes fasst die historische Bebauung entlang der Berlepscher Straße zusammen, in deren Verlauf Streckhöfe und mehrseitige Hofanlagen abwechseln. Den Beginn der Gesamtanlage markieren die Gebäude Berlepscher Straße 2, 3 und 4, darauf folgt an der innerörtlichen Straßenkreuzung die erhöht liegende Kirche; den westlichen Abschluss der Gesamtanlage bilden die Häuser Berlepscher Straße 20/22 und 23, die an der sich verengenden Straßenführung eine markante Torfunktion ausüben.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |