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Am Rande der historischen Ortslage befindet sich vermutlich eines der ältesten Wohngebäude des Dorfes. Das zweigeschossige, mit Eternitplatten bestückte Haus ist mit einem weit ausgreifenden Geschossüberstand versehen, die Neigung des Satteldaches weist mit seiner spitzwinkligen Ausrichtung in eine Bauzeit, die im späten 16. Jh. anzusiedeln ist, daher Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |