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Abseits der historischen Ortslage befindet sich ein vierseitig umbauter, großzügig ausgestatteter Hof, der von einem weitläufigen, von einer Sandsteinmauer umgrenzten Park umgeben wird. Der Großteil der als Kulturdenkmal ausgewiesenen Gebäude stammt aus dem 19. Jh.
Das Zentrum der Anlage vergegenwärtigt ein lang gestreckter, zweigeschossiger Wohntrakt in einem regelmäßigen Fachwerkgefüge aus Stockwerkstreben mit einfacher Verriegelung. Die Bauzeit ist um 1840 anzusiedeln. Der daran angeschlossene, giebelständige Teil dieses Wohnbereiches ist, wie die Stockwerkverstrebung mit doppelter Verriegelung zeigt, jünger und dürfte zu Beginn des 20.Jhs. entstanden sein. Das dieser Baugruppe gegenüber angesiedelte Verwalterhaus zeigt wiederum die Fachwerkkonstruktion aus der ersten Hälfte des 19. Jhs. Um diese zentral angelegten Wohnbauten gruppiert sich eine stattliche Anzahl unterschiedlicher Wirtschaftsgebäude.
Den Auftakt zu Seiten der Hofeinfahrt bilden ein Schaf- und ein Kuhstall. Der Schafstall in Fachwerkkonstruktion über Sandsteinsockel gehört mit seiner Bauzeit um 1780 zu den wenigen erhaltenen Bauten dieses Typus aus dem 18. Jh. Neben dem kaum veränderten Außenbau kommt ein kaum gestörter Innenraum hinzu, der bislang durch keine Umnutzung zerstört wurde. Gegenüber dem Schafstall erhebt sich mit dem Kuhstall ein ebenso imposantes Gebäude in massivem Mauerwerk. Der Austrieb der Tiere wurde an den Giebelseiten durch zwei hohe, rundbogig geschlossene Portale abgewickelt. Zwischen Wohngebäude und Kuhstall befindet sich eine Turbinenanlage zur Stromerzeugung. Jenseits davon, zwischen den angesprochenen Gebäuden und der Hofmauer, ist eine Schmiede sowie ein Gartenhaus angesiedelt.
Die gegenüberliegende Seite des Hofes wird von einem Pferdestall, ein massives, großdimensioniertes Gebäude, abgeriegelt; zwischen ihm und dem Wohntrakt schließt ein Schweinestall die Hofanlage.
In die Sachgesamtheit dieses Hofes sind Hofpflasterung, steinerne Einfriedung, Torpfosten und Park mit Grünflächen eingeschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |