Ziegelstraße o. Nr. - Kirche - Innenraum -
Ziegelstraße o. Nr. - Kirche - Taufstein -
Ziegelstraße o. Nr. - Kirche
Ziegelstraße o. Nr. - Kirche - Grabstein an der Kirche -
Ziegelstraße o. Nr. - Kirche - Glocke -
Ziegelstraße o. Nr. - Kirche - Innenraum -
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Werra-Meißner-Kreis
Neu-Eichenberg
Marzhausen
  • Ziegelstraße
Ev. Kirche
Flur: 5
Flurstück: 25

Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Marzhausen

Die evangelische Kirche des Ortes wurde im Jahr 1847 nach den Plänen des Baumeisters Matthei fertig gestellt. Der freistehende Bau erhebt sich als akzentuierter Sandsteinkubus mit über dem Chor abgewalmtem Satteldach und einem achtseitigen Dachreiter über der Fassade. Die Wände des Außenbaues sind an den Langseiten aus gestaffelten Mauerstreifen aufgebaut. Zwei wenig vortretende Eckrisalite mit hervorgehobenem Rund- und Schlüssellochfenster rahmen die dazwischen befindliche Wandzone, die durch hochgestreckte Rundbogenfenster geöffnet wird. Das Motiv des Rundfensters taucht an der Fassadenseite über dem Portal in größerem Format nochmals auf.

Der Innenraum verzichtet gänzlich auf die gotisierenden Fensterformen des Außenbaues und kommt ohne historisierende Zitate aus. Raumprägend ist die dreiseitig umlaufende Empore mit kassettierter Brüstung. Als oberer Abschluss dient eine Flachdecke.

Erhalten ist ein Grabstein aus dem 18. Jh. sowie eine inschriftlich datierte Glocke aus dem Jahr 1655.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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