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Das großzügig dimensionierte Pfarrhaus am Ende des Straßenzuges erhebt sich in zwei Geschossen über kräftig artikuliertem Sandsteinsockel mit abschließendem Krüppelwalmdach und eingestelltem Zwerchhaus; im rückwärtigen Bereich ist ein Teil einer steinernen Einfriedigung erhalten, die an die alte Stadtbefestigung anschließt. Die statische, symmetrisch abgezimmerte Fachwerkkonstruktion von 1728 setzt sich aus 3/4-Streben mit Brust- und Sturzriegeln an Eck- und Bundständern aus bemerkenswert starken Hölzern zusammen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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