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Das Wohn- und Geschäftshaus aus dem frühen 19. Jh. erhebt sich in drei Geschossen. Die beiden Obergeschosse zeichnet ein konstruktiver Fachwerkverband aus, der sich aus 3/4-Streben mit Brust- und Sturzriegeln an den Eckständern zusammenfügt. Das aufgesetzte Zwerchhaus wird von einem Rundfenster abgeschlossen. Als ein städtebaulich wichtiges Haus, das kurz nach dem Stadtbrand von 1809 entstand, ist das Gebäude als Kulturdenkmal anzusprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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