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In der Blickachse zur Mittelburgstraße setzt ein Fachwerkwohnhaus aus der Mitte des 16. Jhs. einen städtebaulich wichtigen Merkpunkt. Die Ständer-Rähm-Mischkonstruktion erhebt sich in drei Geschossen, die Balkenlage des Obergeschosses ruht über weit vorkragenden Balkenköpfen. Bis auf eine 3/4-Strebe am Bundständer des Obergeschosses sind keine Fachwerkfiguren ausgebildet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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